Der technische Sachverständige in Verkehrssachen : Unabhängigkeit - Qualifikation und Zertifizierung - Haftung - Arbeitskreis VII.

Author(s)
Dorminger, K. Floter, B. & Hörl, H.
Year
Abstract

Der Arbeitskreis fordert mit Nachdruck den Gesetzgeber auf, fuer Sachverstaendige der Bereiche "Kfz-Schaeden und -Bewertung" sowie "Strassenverkehrsunfallanalyse" Berufsbilder zu erlassen, wie bereits beim 23. Verkehrsgerichtstag 1985 empfohlen. Grundlage sollten die normativen Dokumente sein, welche die Organisationen und Verbaende des Kfz-Sachverstaendigenwesens fuer diese Berufsbilder bereits verabschiedet haben. Die Grundvoraussetzungen hierfuer sind insbesondere: bei "Schaeden und Bewertung" mindestens eine Vorbildung als Kfz-Meister, fuer den Bereich "Unfallanalyse" ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieurstudium. Fuer die Uebergangsphase empfiehlt der Arbeitskreis eine freiwillige Selbstbindung der Bestellungskoerperschaften, Sachverstaendigen-Verbaende, -Organisationen und Kfz-Versicherer an die oben genannten Grundvoraussetzungen. Als Kfz-Sachverstaendiger ist nur anzuerkennen, wer eine oeffentliche Bestellung und Vereidigung oder eine Personalzertifizierung nach den oben genannten Kriterien nachweist. Zur Zertifizierung ist nur berechtigt, wer die Anforderungen der Europaeischen Norm 45013 erfuellt und eine Akkreditierung im System des Deutschen Akkreditierungsrates oder eine gleichwertige Akkreditierung nachweist. Zum Fragenkreis Unabhaengigkeit und Haftung des Sachverstaendigen sieht der Arbeitskreis derzeit keinen Handlungsbedarf. (A) Leitung des Arbeitskreises VII: Krumbholz,H.

Request publication

2 + 1 =
Solve this simple math problem and enter the result. E.g. for 1+3, enter 4.

Publication

Library number
C 29515 (In: C 29506) /10 /80 / ITRD D354217
Source

In: 41. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2003, p. 291-324

Our collection

This publication is one of our other publications, and part of our extensive collection of road safety literature, that also includes the SWOV publications.