Abstract
Die Penalisierung der Kraftfahrzeugfuehrung nach Genuss von Betaeubungsmitteln ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dass bei Alkohol keine Null-Wert-Grenze gesetzt ist, ist eine gesellschaftspolitische Entscheidung. Das Verhaeltnismaessigkeitsgebot hat der Gesetzgeber beruecksichtigt.