Das Ziel der Individualpsychologischen Verkehrstherapie (IVT) ist die Wiederherstellung der Fahreignung, operationalisiert durch die Rückfallquoten, wie sie im Rahmen der Evaluationsuntersuchung zur Legalbewährung alkoholauffälliger Kraftfahrer nach einer IVT-Massnahme erhoben werden. Die Diagnostik im Rahmen von IVT ist das Sammeln und Erzeugen von Informationen, die zur Beobachtung und Steuerung des therapeutischen Prozesses geeignet sind. Da ein wesentlicher Baustein von IVT die Gruppenarbeit darstellt, wurde zur Kontrolle und Dokumentation der Abläufe in den Gruppen ein Zehn-Punkte-Katalog mit Abschlussbedingungen entwickelt. Der für jeden Teilnehmer geführte Bogen enthält die Beschreibung der inhaltlichen Entwicklung der therapeutischen Arbeit. Wenn alle 10 Punkte vom Therapeuten abgezeichnet sind, ist davon auszugehen, dass die Therapie erfolgreich durchlaufen ist. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird von einem Therapeuten, der nicht Gruppenleiter des betreffenden Klienten war, in einem Abschlussgespräch überprüft. Als weiteres Instrument zur Überprüfung der Wirksamkeit der Therapie wird ein Reflexionsprotokoll eingesetzt. In diesem Leitfaden werden vom Klienten schriftlich 10 Fragen beantwortet. Schliesslich besteht noch die Möglichkeit der Teilnahme an einem Wochenendseminar, bei dem unter anderem Reflexionsgespräche geführt werden können.
Abstract