Abstract
Die 19. Novelle zur österreichischen Strassenverkehrsordnung (StVO) kann insgesamt aufgrund ihrer vielen Detailregelungen für Radfahrer, Fussgänger und Kinder, aber auch im Bereich der Alkoholbestimmungen, der Verkehrsüberwachung und der Regelungen betreffend die Sanierung von Unfallhäufungsstellen als "Verkehrssicherheitsnovelle" bezeichnet werden. Im vorliegenden Artikel wird auf die neuen Regelungen für die Bereiche Radfahren, Fussgänger und Kinder im Strassenverkehr eingegangen. (KfV/H)