Die Befristung der Lenkberechtigung.

Author(s)
Hiesel, M.
Year
Abstract

Der vorliegende Artikel gibt einen Ueberblick ueber die fuer die Vornahme einer Befristung der Lenkberechtigung massgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen unter besonderer Beruecksichtigung jener Fallgruppen, die in der oesterreichischen Rechtsanwendungspraxis am haeufigsten zu Problemen fuehren. Dies sind Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und Verdacht des gelegentlich uebermaessigen Alkoholkonsums. Die Befristung einer Lenkberechtigung ist nur dann rechtmaessig, wenn die Behoerde nachweisen kann, dass die fuer die Vornahme der Befristung im Fuehrerscheingesetz (FSG) und in der Fuehrerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) vorgesehenen Voraussetzungen im konkreten Fall auch tatsaechlich vorliegen, wobei auch die jeweils einschlaegige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten ist. Befristungen von Lenkberechtigungen werden in der Verwaltungspraxis regelmaessig in Form von muendlich verkuendeten Bescheiden ausgesprochen. Innerhalb von 3 Tagen kann eine schriftliche Bescheidausfertigung verlangt werden und gegen diese kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde erhoben werden, ueber die der Unabhaengige Verwaltungssenat zu entscheiden hat. Ist die Befristung der Lenkberechtigung inhaltlich rechtmaessig, kann bei nachhaltiger Stabilisierung des Gesundheitszustands bei der naechsten Kontrolluntersuchung nach Paragraf 3 Absatz 5 letzter Satz der FSG-GV die Lenkberechtigung wieder unbefristet erteilt werden. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 37930 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D353791
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 51 (2006), No. 4 (April), p. 221-225

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