Die Benutzung von Kinderrueckhaltesystemen in der Schweiz 2007.

Author(s)
Niemann, S.
Year
Abstract

In der Schweizer Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist festgelegt, dass Kinder unter 7 Jahren mit speziellen Rueckhaltevorrichtungen und Kinder von 7 bis 12 Jahren zumindest mit den fahrzeugeigenen Gurten gesichert werden muessen. Seit 1997 fuehrt die Beratungsstelle fuer Unfallverhuetung (bfu) im Abstand von jeweils fuenf Jahren Erhebungen zur Sicherungsquote von Kindern in Personenwagen (Pkw) durch. Im Jahr 2007 wurden an insgesamt neun Erhebungspunkten in der Deutschschweiz und der Romandie Daten von ueber 1.500 Kindern in Pkw erhoben. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass die Sicherungsquote von Kindern in Pkw in den letzten 10 Jahren um 24 Prozentpunkte auf 94 Prozent gestiegen ist. Auffallend ist, dass der Anteil der mit speziellen Kinderrueckhaltesystemen gesicherten Kinder von 34 Prozent (1997) auf aktuell 74 Prozent zugenommen und der Anteil der nur mit Fahrzeuggurten gesicherten dementsprechend abgenommen hat. Problematisch sind vor allem die 0- bis 6-Jaehrigen, die lediglich mit den Fahrzeuggurten gesichert sind (1997: 20 Prozent, 2007: nur noch 8 Prozent). Der "Misuse" laesst sich anhand moeglicher Unfallkonsequenzen in die Stufen "leicht", "mittel" und "schwer" einteilen. Schwerer Misuse liegt zum Beispiel dann vor, wenn Kindersitze in falscher Richtung montiert sind oder bei rueckwaerts gerichteten Systemen auf dem Beifahrerplatz der Airbag aktiviert ist. Fuer das Jahr 2007 zeigt sich gegenueber 2002 ein nahezu unveraenderter Anteil an schweren Misuse-Faellen. Bei 16 Prozent aller beobachteten Kinder waere bei einem Unfall mit schwerwiegenden Verletzungen zu rechnen, obwohl sie eigentlich gesichert waren. In diesem Zusammenhang ist weitere Information der Lenker noetig, die fuer die Sicherung der Kinder zustaendig sind.

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Publication

Library number
I D362230 [electronic version only] /83 / ITRD D362230
Source

Zeitschrift für Verkehrssicherheit. 2008. 54(3) Pp154-5

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