Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Paragraphen 69, 69 a StGB) als Reaktion auf Verkehrsstraftaten Jugendlicher und Heranwachsender.

Author(s)
Molketin, R.
Year
Abstract

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch im Jugendstrafrecht zulässig. bei der Bemessung der Sperrfrist sind die Gesamtumstände kritisch zu prüfen, vor allem die Persönlichkeit des Täters, seine geistige Entwicklung, seine bisherige Lebensführung, sein bisheriges Verhalten im Strassenverkehr und etwaige einschlägige Vorstrafen. Es wird die Auffassung vertreten, dass die betroffenen Heranwachsenden hinsichtlich ihrer geistigen Entwicklung vielfach noch Jugendlichen gleichstehen. Verfasser spricht sich gegen die häufige Verhängung isolierter Sperren und gegen die unkritische Entziehung der Fahrerlaubnis bei nicht alkoholbedingten fahrlässigen Strassenverkehrsdelikten aus. Bei der Bemessung der Sperrfrist sollen vorwiegend erzieherische Aspekte eine Rolle spielen.

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Publication

Library number
C 10927 [electronic version only] /73 / IRRD 313719
Source

DAR Deutsches Autorecht, Vol. 51 (1982), Heft 4 (April), p. 114-118

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