Das Regelwerk fuer Ausserortsstrassen (RAA) ist derzeit sektoral in Einzelrichtlinien gegliedert. Fuer die Planungs- und Entwurfsebenen Netzgestaltung, Querschnittsgestaltung, Linienfuehrung und Knotenpunktgestaltung steht jeweils eine Richtlinie zur Verfuegung, deren Regelungen im Allgemeinen alte fahrdynamisch zu trassierende Ausserortsstrassen umfassen. Nach mehr als zehnjaehriger Anwendung dieser Richtlinien war eine umfassende Neubearbeitung notwendig. Als wesentliche Aenderung wurde die Neustrukturierung des Regelwerks und die Trennung nach Strassenarten (Bundesautobahnen (BAB), Landstrassen - Neubau/Um- und Ausbau) beschlossen. Damit werden fuer Autobahnen in der Baulast des Bundes und fuer Stadtautobahnen eigenstaendige Richtlinien (RAA) vorliegen, die den Entwurfsstandard fuer diese Hochleistungsstrassen festschreiben. Grundgedanke des Vorschlags fuer die neuen Autobahnrichtlinien wird es sein, den Entwurfsstandard fuer unterschiedliche Autobahntypen differenziert in (voraussichtlich) drei Entwurfsklassen zusammenzufassen. Dadurch laesst sich die angestrebte Einheit von Netzfunktion, Planungsvorgabe und Entwurfsergebnis staerker betonen und Letzteres fuer den Kraftfahrer wahrnehmbar und unterscheidbar gestalten. Es wird angestrebt, in der zweiten Jahreshaelfte 2005 einen Entwurf fuer die neue RAA vorzulegen.
Abstract