Zur Senkung der Unfallhäufigkeit jugendlicher Fahranfänger wird in Frankreich seit 1984 zunächst regional beschränkt, seit 1988 landesweit die Vorzeitige - Fahr - Ausbildung (VFA) angeboten. Mit 16 Jahren haben die Jugendlichen die Möglichkeit, nach einer Anfangsausbildung in der Fahrschule eine Trainingsphase bis zum Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) zu absolvieren: Unter verschiedenen Beschränkungen dürfen sie im Beisein eines namentlich angegebenen Erwachsenen (Mindestalter 28 Jahre) ein Auto führen. Während dieser Phase werden die Jugendlichen bewertet. Vor Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen sie allerdings die für alle Bewerber vorgeschriebenen Prüfungen bestehen. In Frankreich haben von der Möglichkeit der VFA bisher nur wenige Gebrauch gemacht (1989: 6 Prozent der Prüflinge). Die Effizienz der VFA liesse sich bei Verbesserung der Rahmenbedingungen (zum Beispiel verbesserte Fahrschulausbildung, Fahrschulkontrollen) erhöhen, allein durch die Einführung einer neuen langen Ausbildung kann das Problem der jugendlichen Fahranfänger nicht gelöst werden.
Abstract