Im strassenverkehr werden als besondere unfalltypen geschehensablaeufe mit mehrphasigen, voneinander unabhaengigen verletzungsereignissen beobachtet. Dabei bedeutet mehrphasig, dass im verlauf eines gesamten unfallgeschehens mindestens zwei beteiligte einem dritten unabhaengig voneinander verletzungen zufuegen. Forensisch ist von bedeutung, welche verletzungen welchem ablauf des unfallgeschehens zuzuordnen sind und welchem beteiligten damit ein verschulden zuzurechnen ist. Zur klaerung bedarf es der unfallrekonstruktion und kriminalistischer ermittlungen. Eine obduktion der leiche ist unerlaesslich. Ueber die beteiligung der autoptischen untersuchung wird berichtet. Unter 66 unfallopfern, die im rechtsmedizinischen institut heidelberg obduziert wurden (1980 bis 1985), waren allein aus dem raum heidelberg 18 faelle von unfallflucht mit toetung des opfers enthalten. Die aus dem mehrphasigen unfallgeschehen resultierende ueberlagerung der verletzungen macht eine differenzierung des verletzungsmusters erforderlich. Die hierbei wesentlichen faktoren werden besprochen.
Abstract