Seit Mitte der 70er Jahre wurden am Institut für Verkehrspsychologie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) Rehabilitationsprogramme für Verkehrsstraftaeter entwickelt. Gesetzlich verankert wurden 1992 die Nachschulungskurse für alkoholauffällige Fahranfänger. Seit 1997 werden in Österreich alle alkoholauffällige Fahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille einer begleitenden Massnahme zugeführt, konkrete Vorgaben hinsichtlich einer Massnahme existieren allerdings nicht. Ab 1,6 Promille wird generell eine ärztliche Begutachtung in Verbindung mit einer psychologischen Stellungnahme verlangt. An Kursen werden vom KfV als marktführende Institution derzeit folgende Modelle angeboten: Für Probeführerscheinbesitzer bei Alkoholauffälligkeit die besondere Nachschulung (5 Gruppensitzungen zu je 3 Unterrichtseinheiten), bei allgemeiner Verkehrsauffälligkeit die allgemeine Nachschulung (4 Gruppensitzungen zu je 3 Unterrichtseinheiten und eine Fahrprobe). Für Führerscheinbesitzer ausserhalb der Probezeit sind die Massnahmen gesetzlich nicht geregelt, durchgeführt werden bei Alkoholauffälligkeit circa 12 - 15 Unterrichtseinheiten, bei allgemeiner Verkehrsauffälligkeit überwiegend Einzelgespräche. Die Massnahmen des KfV sind therapeutisch orientierte gruppendynamische Einstellungs- und Verhaltenstrainings zur Förderung der Selbstreflexion. Die erste Effizienzstudie des KfV ergab 1987 einen Rückgang der Auffälligkeiten nach Kursbesuch. Zur Zeit befindet sich die Nachschulung in Österreich aufgrund der Marktöffnung inmitten eines Veränderungsprozesses. Beitrag zum Themenbereich "Verkehrsüberwachung und Sanktionen" des Symposiums 2000 "Sicher fahren in Europa".
Abstract