Nach der bisherigen Rechtslage war die Bestrafung eines unter Einfluss von Drogen stehenden Kraftfahrers nur möglich, wenn dem Fahrer konkret Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden konnte. Ein Grenzwert (wie bei Alkohol) ist nicht gegeben. Es mussten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Durch eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (Paragraph 24a StVG) soll das Fahren unter Einwirkung von Drogen generell verboten und als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, ohne dass es auf das Ausmass der Beeinträchtigung durch Drogen ankommt. Beitrag zum Themenschwerpunkt IX Drogen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract