Nach einfuehrenden Bemerkungen ueber Unfallzahlen unter Drogeneinfluss und Schaetzungen zur Dunkelziffer von Fahrten unter Drogeneinfluss im Abschnitt A werden im Abschnitt B zunaechst die bestehenden Sanktionsmoeglichkeiten eroertert (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten, moegliche Massnahmen jeweils gegen Fahrer sowie Halter und Mitfahrer). Im Abschnitt C folgen Erlaeuterungen ueber polizeiliche Verkehrskontrollen und Verdachtsgewinnung. Strafprozessuale Massnahmen ohne Anfangsverdacht fuer eine entsprechende "Drogenfahrt" sind unzulaessig, deshalb sind unter anderem Kenntnisse ueber Aussehen und Konsum der massgeblichen Drogen erforderlich. Die folgenden Drogen werden hinsichtlich Aussehen und Konsum sowie bezueglich ihrer speziellen Auffaelligkeiten nach Konsum detailliert beschrieben: Amphetamin, Biogene Drogen, Cannabis, Crack, Ecstasy, Liquid Ecstasy, Heroin, Kokain und LSD. Abschnitt D beschaeftigt sich mit polizeilichen Massnahmen: Drogenschnelltest (Harn-, Speichel- und Schweissprobe), Anordnung einer Blutentnahme, Fuehrerscheinbeschlagnahme bei drogenbedingten Verkehrsstraftaten (bei Fahrer sowie Halter und Mitfahrer), Weiterfahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten gemaess Paragraf 24 a Strassenverkehrsgesetz. Abschnitt E beinhaltet Ausblick und Zusammenfassung. Referat zum Themenbereich "Verkehrsrecht, Rechtspolitik, Ahndung" des ADAC-Rechtsforums "Drogen im Strassenverkehr", 14. Maerz 2003, Muenchen.
Abstract