Drogen und Fahreignung : Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörden.

Author(s)
Albrecht, M.
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Abstract

In einer bundesweiten Umfrage bei den Fahrerlaubnisbehoerden wurde versucht, einen Einblick in die Umsetzungsrealitaet und die Zielgenauigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen bei drogenbeeinflussten Kraftfahrern zu erhalten. Die Behoerden dokumentierten ueber ein halbes Jahr lang jeden Fall von Eignungszweifeln hinsichtlich Betaeubungs- und Arzneimittel. Fast 90 Prozent der betroffenen Personen waren Maenner, fast zwei Drittel gehoerten zur Altersgruppe der 18-24-Jaehrigen, etwa ein Viertel war 25-35 Jahre alt. In den weitaus meisten Faellen waren die Einleitungsanlaesse nach Paragraf 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Einnahme oder Besitz von Betaeubungsmitteln (BtM). Deutlich seltener wurde die gelegentliche Einnahme von Cannabis, verbunden mit weiteren Tatsachen, angegeben. Die Behoerden erhielten ihre Informationen groesstenteils von der Polizei, gefolgt von den Staatsanwaltschaften. Zur Klaerung der Zweifel an der Fahreignung wurde am haeufigsten ein fachaerztliches Gutachten angefordert (in 44 Prozent der Faelle), in etwa 29 Prozent der Faelle ein aerztliches Screening beziehungsweise ein toxikologisches Gutachten und in rund 27 Prozent der Faelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Letztere kann laut FeV dann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begruenden, und ist anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der einschlaegigen Gruende entzogen war oder zu klaeren ist, ob eine Abhaengigkeit oder Einnahme weiterhin besteht. Ein aerztliches Gutachten kann angeordnet werden, wenn der Betroffene BtM im Sinne des BtM-Gesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat, und ist anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begruenden, dass Abhaengigkeit, Einnahme von BtM oder missbraeuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen Stoffen vorliegt. Die ersten Analysen zeigen, dass sowohl zwischen den Bundeslaendern als auch zwischen den Behoerden innerhalb der Laender betraechtliche Unterschiede in der Vorgehensweise bei Drogenfaellen existieren. Beitrag zum Themenbereich III "Gutachterwesen, Fahreignung" der 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Magdeburg, 20. bis 23. Maerz 2003. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD-Nummer D352701.

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Publication

Library number
C 27664 (In: C 27629 S) /83 /73 / ITRD D352736
Source

In: Kongressbericht 2003 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. : 32. Jahrestagung, Magdeburg, 20. bis 23. März 2003, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 152, p. 159-160

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