Drogen und "Schläfer" im Visier.

Author(s)
Weibrecht, C.
Year
Abstract

Voraussichtlich im Juni oder Juli 2007 wird die "Verordnung zur Aenderung der Anlage zu Paragraf 24a des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer Vorschriften" veroeffentlicht, die die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen, die detailliert in der Anlage zu Paragrafen 24a StVG aufgefuehrt sind, enthaelt. Der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des Paragraf 24a StVG und seine Anlage schliesst die bisher vorhandene Sanktionsluecke und traegt dem Umstand Rechnung, dass unter dem Einfluss bestimmter Rauschmittel unabhaengig von der Wirkstoffdosis Ausfallerscheinungen auftreten, die allgemein geeignet sind, Beeintraechtigungen der Fahrtuechtigkeit herbeizufuehren. Aufgenommen in die Liste werden das so genannte Metamfetamin, Cocain als "Substanz" sowie das Designer-Amfetamin und dessen medizinische Substanz mit dem Namen Methylendioxyamfetamin (MDA). Bei MDA handelt es sich um eine stark stimulierende Droge, die eine nahe chemische Verwandtschaft zu dem berauschenden Mittel Amfetamin aufweist. Es fuehrt zu Selbstueberschaetzung und Aggressivitaet sowie zu einem schnellen, unkontrollierten, unberechenbaren und risikobereiten Fahrstil und damit zu einem erhoehten Unfallrisiko. Fahrten unter dem Einfluss von Cocain sind nach geltender Rechtslage bereits gemaess Paragraf 24 a Absatz 2 StVG untersagt, stellen aber bislang nur eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn im Blut die Substanz Benzoylecgonin nachgewiesen wird. Nun genuegt der Nachweis von Cocain mittels Fluoridroehrchen. Bei den Amfetaminen genuegt kuenftig der Nachweis von MDA. Weiterhin neu eingefuehrt wird der ueber die Schlafapnoe hinausgehende Begriff der "Schlafstoerungen mit Tagesschlaefrigkeit". Unter solchen behandlungsbeduerftigen Erkrankungen leiden mehr als 10 Prozent der Bevoelkerung. Schlafstoerungen werden auch in die regelmaessigen Screening-Untersuchungen fuer Lkw-, Bus- und Taxifahrer einbezogen, sodass sich diese Regelung vor allem auf diesen Personenkreis auswirken wird.

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Publication

Library number
C 40746 [electronic version only] /83 /73 / ITRD D360270
Source

Fahrschule, Vol. 58 (2007), No. 5 (Mai), p. 18-20

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