Zwei Expertengespräche haben ergeben, dass zur Zeit keine hinreichend validen wissenschaftlichen Erfahrungen vorliegen, die für eine der betrachteten Drogen (Cannabis, Heroin, Kokain und Amphetamine) die Festlegung eines Grenzwertes für eine absolute Fahruntüchtigkeit erlauben würden. Von der überwiegenden Mehrheit der Experten wird ein generelles Gefährdungsdelikt befürwortet: Wer eine der genannten Droge einnimmt und ein Fahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Symposium hat neben der Zusammenstellung der Grundfakten neue Aspekte aufgezeigt, die einer weiteren Diskussion bedürfen, zum Beispiel zur Epidemiologie, zum Vergleich mit Alkoholgrenzwerten sowie zur rechtlichen Erfassung von Kombinationswirkungen. Ausserdem wurde auf weiteren Forschungsbedarf zu dieser Thematik hingewiesen. Beitrag zur 28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., Leipzig, 23. bis 25. März 1995.
Abstract