Durchreisende Verkehrssünder : das Übereinkommen vom 28. April 1999 über die Zusammenarbeit in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und bei der Vollsteckung von dafür verhängten Geldbussen und Geldstrafen.

Author(s)
Grünheid, S.
Year
Abstract

Nach dem bisherigen Stand konnte ein Verkehrsteilnehmer, der im Ausland einen Verkehrsverstoss beging, in der Regel damit rechnen, in seinem Heimatstaat hierfuer nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ein im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit und am 28. April 1999 von 15 Staaten gezeichnetes Uebereinkommen ueber die Zusammenarbeit bei Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften soll diese Luecke kuenftig schliessen. Entstehungsgeschichte und Inhalt des Uebereinkommens, das in Deutschland noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, werden dargestellt. Erweiterte Fassung eines auf dem 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag vor dem Arbeitskreis VI (Leitung: Kramer, C.) gehaltenen Referats.

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Publication

Library number
C 20081 (In: C 20068) /73 / ITRD D344720
Source

In: 38. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2000, p. 219-228 / Also published in: NZV Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 13 (2000), No. 6, p. 240-243

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