Beim 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde die Wiederverurteilung von Alkoholtaetern im Strassenverkehr eroertert. Verkehrsstraftaeter sind weitgehend Einmaltaeter. Es laesst sich jedoch eine Gruppe besonders rueckfallgefaehrdeter Verkehrsdelinquenten herausfiltern, bei denen das spezialpraeventive Instrument des Strafrechts nur unzureichend wirkt. Insgesamt ist die spezialpraeventive Bilanz verkehrsstrafrechtlicher Sanktionen positiv. Die biographischen Merkmale der Taeter werden dargestellt. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Rex,E) des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2002.
Abstract