Der Verfasser geht davon aus, dass sich Nachschulungsmassnahmen bewaehrt haben. Der Gesetzgeber hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an sonstigen Nachschulungsmassnahmen fuer die Wiedererlangung einer entzogenen Fahrerlaubnis oder die Abkuerzung der Sperrfrist bestimmt. Darueber hinaus wird eine vermehrte Anwendung dieser gesetzlichen Moeglichkeiten empfohlen. In Betracht kommen vor allem die Auflage im Zusammenhang mit einer Verfahrenseinstellung, die Nachschulung als Bewaehrungsauflage, eine nachtraegliche Verkuerzung der Sperrzeit. Fuer die Zukunft denkt der Verfasser insbesondere an eine gestaffelte Sperrfrist und die nachtraegliche Verkuerzung laenger dauernder Sperrfristen. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Rex,E) des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2002.
Abstract