Die Frage der Fahrtüchtigkeit vor und nach zahnärztlichen Behandlungsmassnahmen, vor allem bei Verabreichung einer Lokalanästhesie, wird in der Literatur teilweise kontrovers beurteilt. Anhand eines Falles, bei dem eine 27 Jahre alte Frau auf gerader Strecke einen Verkehrsunfall mit Tötung einer Fussgängerin verursachte, wird der Frage nachgegangen, ob ein Zusammenhang zwischen der Zahnbehandlung und dem Unfall bestand. Unklar bleibt, ob die Wirkung des in geringer Dosis injizierten Lokalanästhetikums "Ultracain" den Unfall im wesentlichen herbeigeführt hat. Der Patient sollte bei belastenden operativen Eingriffen auf die Führung eines Kraftfahrzeuges verzichten. Will konnte 1978 im Doppelblindversuch signifikante Verlängerungen der Reaktionszeiten sowohl vor als auch 10 beziehungsweise 30 Minuten nach einem Eingriff, vor dem "Ultracain" D-S forte injiziert worden war, feststellen. Auch bei weniger invasiven Eingriffen kann in Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Patienten und dessen Lebensalter die Fahrtüchtigkeit im Rahmen einer Prämedikation eingeschränkt sein. In der Regel wird diese allerdings geringer sein als nach Alkoholgenuss. Der Zahnarzt sollte in Abhängigkeit von den genannten Faktoren den Patienten demgemäss hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit aufklären.
Abstract