Einleitungsvortrag : Grenzwerte absoluter Fahruntühtigkeit nach Drogenkonsum - aus (revisions-) richterlicher Sicht.

Author(s)
Maatz, K.R.
Year
Abstract

Von der Rechtsprechung entwickelte Grenzwerte sind selbst keine medizinisch-naturwissenschaftlichen Aussagen, sie stellen nur das Ergebnis von deren juristischer Bewertung dar. Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugfuehrers rechtfertigt fuer sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntuechtigkeit. Vielmehr sind darueber hinaus die Feststellung weiterer Beweiszeichen erforderlich. Liegt neben hohen Wirkstoffwerten nur ein einzelnes weiteres Anzeichen fuer eine Fahruntuechtigkeit vor und besteht dieses in einer Pupillenstarre, so muss diese im Einzelfall auch den Schluss auf eine Fahruntuechtigkeit zulassen. Bezueglich moeglicher Grenzwerte stellt der CIF (Cannabis Influence Factor) bei unter Cannabiseinfluss stehenden Fahrern nur eine erhoehte Indizwirkung fuer die Beurteilung der Fahruntuechtigkeit dar. Fuer alle anderen Drogen entfaltet dieser Wert keine Wirkung. Konsumenten verbotener Drogen werden durch die Gesetzeslage und die Grenzwertproblematik gegenueber Alkoholtaetern quasi privilegiert, wobei der Gesetzgeber gefordert ist, eine Loesung zu finden. Die beteiligten Naturwissenschaften werden die Dosis-Wirkungsbeziehungen weitergehend klaeren muessen, um auf diesem Wege zu allgemein anerkannten Erfahrungssaetzen zu gelangen, die der Rechtsprechung eine Anwendung des Paragrafen 316 des Strafgesetzbuches analog den Blutalkoholkonzentrationswerten ermoeglichen. Dabei bilden naturwissenschaftliche Erkenntnisse, solange sie nicht die Qualitaet anerkannter Erfahrungssaetze haben, immer nur eine Grundlage der richterlichen Ueberzeugungsbildung. Einleitungsvortrag zum Kongress 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.

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C 35731 (In: C 35730 S) /83 /73 / ITRD D357802
Source

In: Kongressbericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. März 2005, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 171, p. 26-32

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