Epilepsiekranke scheinen wesentlich stringenter mit einer Fahruntauglichkeit konfrontiert zu werden als vergleichbar kranke Personen mit anderen Erkrankungen. Daher ist eine besonders individuelle und differenzierte Beratung des Einzelnen durch den Arzt angezeigt, um die Optionen der Leitlinien zur Fahrtauglichkeit auszuschoepfen. Dies sollte jedoch nicht die Sicherheit im Strassenverkehr in den Hintergrund draengen. Bezug nehmend auf die aktuelle Novelle der Leitlinien zur Fahrtauglichkeit vom April 2000 werden aus der Sicht des praktisch taetigen Fachmannes einzelne moegliche Fallkonstellationen diskutiert. Es wird empfohlen, in den Leitlinien eine abgewogene Evaluation der Fahreignung durchzufuehren, um den Interessen der Patienten noch angemessener gerecht werden zu koennen. Beitrag zum Themenbereich II. "Krankheit und Kraftverkehr sowie sonstige Faktoren" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Abstract