Epilepsie und Führerschein.

Author(s)
Buelau, P.
Year
Abstract

Bei Epilepsien oder anderen anfallsartigen Bewusstseinsstoerungen muss vor allem das Rezidivrisiko eingeschaetzt werden. In der Rehabilitation sind einerseits Berufskraftfahrer fuer Lkw und Personenbefoerderung sowie andererseits Patienten, die das Kfz benoetigen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, sozialmedizinisch bedeutsam. Bei Berufskraftfahrern ist nach einem einmaligen Anfall eine anfallsfreie Zeit von 2 Jahren abzuwarten, um eine beginnende Epilepsie auszuschliessen. Nach mehr als 2 epileptischen Anfaellen ist das Fuehren von Kfz im Regelfall auszuschliessen. Fuer private Fahrer brachte die Neuauflage des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr des Gemeinsamen Beirates fuer Verkehrsmedizin" Erleichterungen. Nach einem einmaligen Anfall ist bereits nach 3 bis 6 Monaten, vorausgesetzt es liegt keine ursaechliche Hirnlaesion vor und es gibt keine Hinweise auf eine beginnende idiopathische Epilepsie, eine Fahreignung wieder anzunehmen. Bei mehr als 2 Anfaellen und medikamentoeser Anfallskontrolle ist lediglich 1 Jahr Anfallsfreiheit erforderlich. Die Fahreignung kann neuerdings auch ohne Anfallsfreiheit gegeben sein, naemlich dann, wenn ausschliesslich einfach fokale Anfaelle ohne Bewusstseinsstoerungen auftreten und ohne Behinderung fuer das Fahren ablaufen. Die Behoerden duerfen aus Datenschutzgruenden nicht ueber das Auftreten von epileptischen Anfaellen informiert werden. Eine Meldung an die Polizei kann lediglich erfolgen, wenn absehbar ist, dass der Patient das Fahrverbot missachten wird. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 38719 (In: C 38708) /83 / ITRD D353810
Source

In: Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen, Bad Honnef, Hippocampus Verlag, 2004, p. 55-58, 2 ref.

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