Es gibt keine aggressiven Autofahrer !!!

Author(s)
Sohn, J.M.
Year
Abstract

Fahrer mit verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten unterscheiden sich von Trunkenheitstätern dadurch, dass sie keinen Leidensdruck empfinden und kein Unrechtsbewusstsein oder Selbstzweifel haben ("Ich war es nicht", "Es war nicht gefährlich", "Alle anderen machen es genauso"). Um bei diesen Fahrern einen therapeutischen Zugang zu gewinnen, muss bei der Abwehrposition begonnen werden. Zunächst muss zu einer gemeinsamen Wahrnehmung mit dem Klienten gekommen werden, wie die Auffälligkeiten abgelaufen sind. Der nächste Schritt ist der Aufbau einer angemessenen Risikowahrnehmung, das heisst, der Klient muss zur Einsicht gelangen, dass eine Änderung erforderlich ist. Ein möglicher Zugang zur Bereitschaft, eigenes Verhalten zu ändern, ist die Klärung des Charakters von Normen und Regeln: Normierungen beziehen ihre Sinnhaftigkeit nicht aus einer argumentativen Überlegenheit, sondern aus der Verbindlichkeit. Wenn schliesslich die Einsicht bezüglich einer Änderung besteht, kann die dritte Blockade auch aufgelöst werden, indem neues Verhalten geübt wird. Beitrag zum Arbeitskreis 5 "Psychologische Interventionskonzepte, -techniken" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Publication

Library number
C 12363 (In: C 12318 S) /83 / IRRD D340946
Source

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 342-347

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