In einem Abkommen vom 17.06.1998 haben sich die 16 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafuer Sorge zu tragen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis im Heimatland vollstreckt werden kann, wenn das der Entscheidung zugrunde liegende Delikt in einem anderen EU-Land begangen worden ist. Im Anhang zu dem Übereinkommen sind die Tatbestände aufgeführt, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Die Durchführung wird unter Zugrundelegung des österreichischen Rechts erörtert. Einige sich daraus ergebende Rechtsfragen werden besprochen. Titel in Englisch: EU-convention on disqualification from driving. Beitrag zum Themenbereich "Verkehrsüberwachung und Sanktionen" des Symposiums 2000 "Sicher fahren in Europa".
Abstract