Die durch den Strassenverkehr verursachten Umweltbelastungen sind weitgehend als externe Kosten anzusehen, fuer den der einzelne Verkehrsteilnehmer nicht zahlen muss. Die Kosten koennen aber dem Einzelnen durch Abgaben angelastet werden. Vor diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Untersuchung die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fuer eine verursachergerechte Anlastung der umweltbezogenen externen Kosten auf, wie sie sich nach geltendem Primaer- und Sekundaerrecht ergeben. Hierbei wird der Gestaltungsspielraum sowohl der Gemeinschaft als auch der Mitgliedsstaaten ausgeleuchtet. Die Abgabentypen der Kfz-Steuer, der Mineraloelsteuer (einschliesslich mineraloelbezogener CO2- beziehungsweise Energiesteuer), der zeitbezogenen Strassenbenutzungsgebuehr und der Maut werden diskutiert. Inhalt und rechtlicher Gehalt des europarechtlichen Verursacherprinzips (Artikel 174, Absatz 2 EG) werden entfaltet und fuer die Ausgestaltung von verkehrsbezogenen Abgaben fruchtbar gemacht. Als Gesamtfazit ergibt sich, dass Inhalt und rechtlicher Gehalt des Verursacherprinzips bisher nicht hinreichend beruecksichtigt wurden.
Abstract