Fahreignung bei Multipler Sklerose.

Author(s)
Stein, H. & Dettmers, C.
Year
Abstract

Multiple Sklerose (MS) ist in den deutschen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung nicht als eigene Krankheit erwaehnt. Es ist daher eine symptomorientierte Beurteilung unter Beruecksichtigung der Progression erforderlich. Zu beachten sind zerebellaere Syndrome, Stoerungen des Gleichgewichts und des Sehvermoegens sowie neuropsychologische Beeintraechtigungen. Fuer den Arzt besteht eine Beratungspflicht zum Thema Fahreignung. Bei Patienten mit geringer koerperlicher und neuropsychologischer Beeintraechtigung sowie guter Selbstwahrnehmung ist es verantwortlich, dass der Arzt dem Patienten eigenverantwortlich die Meldung bei der Fuehrerscheinstelle ueberlaesst. Bei Patienten, die bei sich selbst Einschraenkungen der Fahrtauglichkeit sehen und dies beim Arzt ansprechen, sollte eine neuropsychologische Untersuchung durchgefuehrt werden. Eventuell ist auch eine Fahrprobe zu empfehlen. Patienten mit deutlichen koerperlichen und/oder kognitiven Beeintraechtigungen und einer fehlerhaften Selbstwahrnehmung in Bezug auf die Fahrtauglichkeit stellen den Arzt vor das Problem, eine Verkehrsgefaehrdung erkennen zu muessen. Die Bemuehungen um die Meldung bei der Fuehrerscheinstelle oder die Rueckgabe der Fahrerlaubnis muessen vom Arzt dokumentiert und vom Patienten bescheinigt werden. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 38720 (In: C 38708) /83 / ITRD D353811
Source

In: Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen, Bad Honnef, Hippocampus Verlag, 2004, p. 59-65, 5 ref.

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