Fahreignung von Personen in Substitutionstherapie

Author(s)
Bukasa, B. & Schwent, T.
Year
Abstract

Die Substitutionstherapie ist zur zentralen Methode in der Behandlung einer Opiatabhaengigkeit geworden. Ein Forschungsprojekt des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit (KfV) (Bukasa et al, 2005, ITRD D353483) hat die psychologische kraftfahrspezifische Leistungsfaehigkeit einer detaillierten Pruefung unterzogen. Untersucht wurde die kraftfahrspezifische Leistungsfaehigkeit von 108 opiatabhaengigen Personen in Erhaltungstherapie. Opiatabhaengige Personen in Erhaltungstherapie sind durch eine mehrdimensionale Abhaengigkeitsproblematik gekennzeichnet, von der auch fahreignungsrelevante Aspekte betroffen sind. Die Studie bestaetigt auch die gaengige Rechtspraxis, wonach Methadonpatienten nicht generell zum Lenken von Kfz ungeeignet sind, sondern dass es einzelne Patienten gibt, deren Fahreignung bejaht werden kann und daher eine Pruefung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Die eindeutigen Ergebnisse fuehren zur Schlussfolgerung, dass die derzeit verpflichtende fachaerztliche Stellungnahme allein zur Abklaerung der gesundheitlichen Eignung nicht ausreicht. Um eine ordnungsgemaesse Beurteilung zu gewaehrleisten, sollte nach einer befuerwortenden fachaerztlichen Stellungnahme zusaetzlich eine verkehrspsychologische Stellungnahme verpflichtend vorgesehen werden. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 37112 [electronic version only] /83 / ITRD D353796
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 51 (2006), No. 5 (Mai), p. 292-295

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