Fahreignungsbegutachtung : ein italienisches Beispiel.

Author(s)
Zanirato, G. Salerno, C. & Avesani, B.
Year
Abstract

In Italien ist die Fahreignungsbeurteilung in erster Linie eine aerztliche Angelegenheit. Der Kandidat muss sich einer aerztlichen Untersuchung unterziehen, die laut Gesetz von den eigens dafuer vorgesehenen Aerzten durchgefuehrt wird. Ausgenommen hiervon sind die Faelle, die von der ueberoertlichen Fuehrerscheinkommission (eine fuer jede Provinz) beurteilt werden muessen. Folgende Personen werden von diesen Kommissionen beurteilt: Personen mit koerperlicher Behinderung; Inhaber von Fuehrerscheinen der Kategorien C-D-E mit einem Alter ueber 60/65 Jahren; Fuehrerscheininhaber, fuer welche die Zivilmotorisierung (entspricht dem deutschen Fuehrerscheinamt) eine Revision aus verschiedenen Gruenden angefordert hat; Hoer- und Sehgeschaedigte mit einem Spezialfuehrerschein; Personen mit verschiedenen Erkrankungen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen koennen. Die ueberoertlichen Aerztekommissionen bestehen ausschliesslich aus Aerzten des oeffentlichen Dienstes, den Verkehrsmediziner gibt es in Italien nicht. Die Kommission bedient sich der Beratung verschiedener Spezialisten und Kliniken, mit denen die Untersuchungsprotokolle besprochen und entwickelt worden sind. Einheitliche Leitlinien auf Staatsebene gibt es in Italien erst seit wenigen Jahren. Die wegen Trunkenheit am Steuer vorgeladenen Personen muessen die aerztlichen Befunde ueber die von der Kommission vorgeschriebenen Untersuchungen mitbringen, unter anderem wird das Gutachten eines oeffentlich bediensteten Verkehrspsychologen verlangt. Die Fuehrerscheinkommission in Bozen ist die einzige in Italien, bei der jederzeit die Beratung eines Verkehrspsychologen eingeholt werden kann. Die Entscheidung der Kommission ueber die Fahrtauglichkeit ist bindend, es besteht jedoch die Moeglichkeit, dagegen Rekurs einzureichen und erneut beurteilt zu werden. Anhand grafischer Darstellungen wird dargestellt, wie die Alkoholfaelle im Zeitraum von 1990 bis 2004 angestiegen sind. Beitrag zum Themenbereich V. "Fahreignung" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.

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Library number
C 35771 (In: C 35730 S) /83 / ITRD D357867
Source

In: Kongressbericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. März 2005, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 171, p. 298-299, 3 ref.

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