Das Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht wurde 1999 neu geordnet. Fahrschueler waren in erster Linie von den neuen Fuehrerscheinklassen und den Verschaerfungen beim Fuehrerschein auf Probe betroffen, fuer Fahrlehrer wurden eine Verlaengerung der Ausbildung sowie eine generelle Fortbildungspflicht vorgeschrieben. Die neuen Rahmenplaene, in denen die Ausbildungsinhalte konkret festgelegt sind, zielen staerker als bisher ab auf Themen wie "Risikofaktor Mensch" und "lebenslanges Lernen". Die Verkehrsvorschriften sollen nicht mehr nur gelernt, sondern im Unterricht problematisiert und eroertert werden. Weil Unfallanalysen gezeigt haben, dass Fahranfaenger auf den Autobahnen und bei Fahrten in Daemmerung und Dunkelheit Schwierigkeiten hatten, wurden die vorgeschriebenen Fahrten in diesen Bereichen erhoeht. Die Regelungen des Fuehrerscheins auf Probe wurden verschaerft, bei bestimmten Verstoessen verlaengert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, und der Fuehrerscheinneuling muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei weiteren Verstoessen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Etwa jeder 13. Fahranfaenger nimmt an einem Aufbauseminar teil, dessen Konzeption von den aus der Unfallforschung bekannten Defiziten bei Fahranfaengern ausgeht. In vier Gruppensitzungen und einer Fahrprobe werden ein sicheres und ruecksichtsvolles Fahrverhalten gefordert, das Risikobewusstsein geschult und eine soziale Einstellung fuer die Teilnahme am Strassenverkehr vermittelt. Da die Unfallrate der jungen Fahrer trotz des positiven Einflusses des Fuehrerscheins auf Probe weiterhin ueberproportional ist, erklaert das Verkehrssicherheitsprogramm des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Verbesserung der Verkehrssicherheit der jungen Fahrer zum Schwerpunkt.
Abstract