Unter Hinweis auf die günstigen Erfahrungen in Schweden wird immer wieder die Forderung angebracht, dass Kraftwagen auch am Tage mit Licht fahren müssten, um besser gesehen zu werden und dadurch zu einer Senkung der Unfallgefahren beizutragen. Dem wird entgegengehalten, dass die Verhältnisse in Schweden schon deshalb nicht vergleichbar seien, weil dort die Dauer der Dämmerung zwei- bis dreimal länger als in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die gesetzliche Regelung, dass Kraftradfahrer bei Tage mit eingeschalteter Beleuchtung fahren müssen, ist richtig. Hingegen ist es aus mannigfachen Gründen abzulehnen, das Gleiche für Kraftwagen anzuordnen. Die Auffälligkeitswirkung entfällt wegen der Vielzahl der Kraftwagen. Die Auffälligkeit der Blink- und Bremsleuchten würden wesentlich beeinträchtigt. Die Fragestellung darf nicht lauten, ob bei Tage mit Licht gefahren werden soll, sondern unter welchen Umständen auch bei Tage mit Lichtgefahren werden muss; diese Situationen werden aufgeführt.
Abstract