Fahrerflucht : Hindernisse am Weg zum Schadenersatz.

Author(s)
Hoza, M.
Year
Abstract

In den letzten Jahren waren in Oesterreich jeweils rund 2.000 Faelle von Fahrerflucht mit etwa 2.300 Verunglueckten zu verzeichnen. Die oesterreichischen Rechtsgrundlagen fuer Schadenersatzansprueche in Faellen von Fahrerflucht sind vielen Geschaedigten nicht bekannt. Dem Verkehrsopferschutzgesetz (VerkOSG) 1977 ist zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch zugrunde gelegt und die Verpflichtung zur Schadensgutmachung ist dem Fachverband der Versicherungsunternehmen (FV) auferlegt. Sachschaeden werden nicht ersetzt. Fuer die erfolgreiche Durchsetzung der Schadenersatzansprueche hat der Verletzte eine Anzeige an die Exekutive und eine weitere an den FV zu erstatten. Der Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) ist mit derselben Anschrift und derselben Telefonnummer wie der FV im Internet mit Informationen zur Schadensabwicklung aufzufinden. Das fuehrt zu Verwechslungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen FV und VVO sind fuer die Verkehrsopfer weitgehend undurchschaubar. Es ist nicht erkennbar, aus welchen Gruenden der FV gemaess VerkOSG fuer die Schadenersatzleistung zustaendig ist, die Aufgaben des FV gemaess Satzung des VVO jedoch von diesem wahrgenommen werden. In anderen europaeischen Laendern besteht eine solche Verwechslungsgefahr nicht. Mit einem Europaeischen Uebereinkommen ueber die obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Kraftfahrzeuge und mittlerweile 5 Kfz-Haftpflichtrichtlinien sind europaweit hauptsaechlich Garantiefonds und Entschaedigungsstellen geschaffen worden, die fuer die Schadensabgeltung von Verkehrsopfern sorgen sollen. Die Organisation und die Regelungen ueber die Schadensabgeltung sind insbesondere bei Fahrerfluchtfaellen national unterschiedlich und werden am Beispiel Schweiz und Deutschland dargestellt. Daneben gibt es auch private Hilfe fuer Verkehrsopfer. Vorgestellt werden die Europaeische Foederation von Verkehrsunfallopfern (FEVR) und Dignitas - Deutsche Interessengemeinschaft fuer Verkehrsopfer. (KfV/A)

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Library number
C 35831 [electronic version only] /73 /84 / ITRD D353675
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 50 (2005), No. 12 (Dezember), p. 384-388

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