Hohes Alter allein rechtfertigt nicht den Schluss auf Ungeeignetest zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Prüfung, ob ein Fahrerlaubnisbewerber oder Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, obliegt den Verwaltungsbehörden. Bei Bewerbern sind eine Sehbescheinigung stets, ärztliche Bescheinigungen nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Nur bei Bedenken gegen die Eignung sind weitere Erhebungen geboten. Bei Fahrerlaubnisinhabern ist eine Untersuchung nur bei Auffälligkeiten geboten. Zur verwaltungsrechtlichen Kontrolle werden einige Beispielfälle angeführt.
Abstract