In Europa gibt es derzeit etwa 100 Millionen Fahrerlaubnisinhaber. Eben so gross ist die Zahl der innereuropäischen Grenzübertritte. Zwar ist ein einheitlicher Führerschein geschaffen worden, aber die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis, Fahrausbildung und Prüfung sowie für die etwaige Entziehung einer Fahrerlaubnis sind unterschiedlich. Sie werden in bezug auf die Niederlande, Frankreich, Belgien, Italien, Daenemark, Luxemburg, Grossbritannien, Irland kurz dargestellt. Daraus ergibt sich, dass ein dringender Harmonisierungsbedarf besteht. Eine zweite Führerscheinrichtlinie ist am 13.01.1989 als Vorschlag veröffentlicht worden. Der Vorschlag wird kritisch erörtert. Wichtige Bereiche konnten wegen fehlender Übereinstimmungen der EG-Mitgliedsstaaten bisher nicht geregelt werden.
Abstract