Fahrradstrassen und geöffnete Einbahnstrassen.

Author(s)
Schreiber, M. (Red.)
Year
Abstract

Fahrradstraßen und für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire der Radverkehrsplanung in Deutschland. Beide Infrastrukturelemente wurden bereits mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahre 1997 eingeführt. Der Einsatzzweck und Erkenntnisstand zur Sicherheit beider Anlagentypen ist jedoch unterschiedlich. Der Zweck der Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung liegt vor allem in der Erhöhung der Durchlässigkeit des Nebenstraßennetzes für den Radverkehr, um dadurch Umwege für diesen zu minimieren. Die Verkehrssicherheit geöffneter Einbahnstraßen wurde bereits mehrfach und umfassend untersucht und deren grundsätzliche Verkehrssicherheit nachgewiesen. Fahrradstraßen dienen dagegen vorwiegend dem Zweck der Bündelung und Bevorrechtigung des Radverkehrs auf besonders geeigneten Straßen und sollen vor allem ihren Einsatz bei hohen Radverkehrsstärken finden. Während in den Anfangsjahren nach Einführung der Fahrradstraßen diese eher verhaltenen Einzug in die Radverkehrsplanung hielten, wurden in den letzten Jahren vermehrt Fahrradstraßen ausgewiesen. Im Gegensatz zu geöffneten Einbahnstraßen wurde die Verkehrssicherheit von Fahrradstraßen bislang jedoch nicht umfassend untersucht. (Author/publisher)

Publication

Library number
20160969 ST [electronic version only]
Source

Berlin, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, 2016, 13 p., 5 ref.; Unfallforschung kompakt ; No. 60

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