Das in der Strassenverkehrszulassung vorhandene Instrumentarium zur Feststellung und Ausschaltung fahruntauglicher Kraftfahrer (amts-, fachärztliche Gutachten, medizinisch-psychologische Untersuchung, Fahrprobe, Auflagen, Fahrerlaubnisentzug) reicht aus, um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten. Ein zusätzliches Regulativ besteht durch das Vorhandensein von sogenannten Mehrfachtäterrichtlinien mit einem Punktesystem. Dieses ermöglicht die Erfassung verkehrsauffälliger Kraftfahrer und die Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Punktestand. (A) Beitrag zur 28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., Leipzig, 23. bis 25. März 1995.
Abstract