Fahrzeugfront fuer Fussgaenger.

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Seit dem 1. Oktober 2005 muessen neue Fahrzeugmodelle, die in Europa erstmals auf den Markt kommen, laut einer neuen EU-Richtlinie bestimmte Grenzwerte zum Fussgaengerschutz einhalten. Da 70 Prozent aller Fussgaengerunfaelle einen Aufprall gegen die Fahrzeugfront zeigen, konzentriert sich die europaeische Richtlinie zunaechst auf die Reduzierungen der Kopfverletzungen. Im Jahre 2004 verunglueckten 34.000 Fussgaenger, davon 838 toedlich. Hinzu kommen 475 getoetete und rund 73.000 verletzte Radfahrer. 90 Prozent dieser Unfaelle ereignen sich in Ortschaften, das Tempo der beteiligten Pkw betraegt oft weniger als 40 km/h. Bei diesen Geschwindigkeiten haengt die Schwere der Verletzungen stark von der Konstruktion des Pkw ab. Die in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen Tests werden deshalb bei einer Aufprallgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h durchgefuehrt. Bis 2010 sollen 80 Prozent der neu registrierten Fahrzeuge und bis spaetestens 2012 alle Neuzulassungen die verschaerften Anforderungen erfuellen. Es wird davon ausgegangen, dass sich durch einen verbesserten Fussgaengerschutz die Zahl der toedlich verunglueckten Fussgaenger um etwa die Haelfte senken liesse. Bei der Autokonstruktion gibt es viele Moeglichkeiten, den Fussgaengerschutz zu optimieren: eine nachgiebige Fahrzeugfront, ein unterer Quertraeger, eine Verformbarkeit der Motorhaube durch passive Massnahmen oder die Absenkung des Motorblocks, eine Anhebung der Haube nach der Erkennung eines Fussgaengeraufpralls durch einen Sensor. Ab 2006 soll zudem eine fuer Fuessgaenger negative Modeerscheinung verschwinden, die so genannten "Kuhfaenger". In nachgiebiger Form sollen sie allerdings auch kuenftig bei Neufahrzeugen erlaubt sein.

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Library number
I D358213 [electronic version only] /80 /91 / ITRD D358213
Source

Dvr-Report. 2005. (4) Pp8-10

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