Eine der im jahre 1980 vorgenommenen aenderungen der strassenverkehrsordnung (stvo) bezieht sich auf das verhalten der fahrzeugfuehrer gegenueber kindern, hilfsbeduerftigen und aelteren menschen. Danach sind die fahrzeugfuehrer gehalten, sich insbesondere durch verminderungen der fahrgeschwindigkeit und durch bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine gefaehrung dieser verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. In einem versuch wurde der frage nachgegangen, ob im fahrverhalten der kraftfahrer im sinne der stvo - vorgaben veraenderungen eingetreten sind. Neben beobachtungen des gesamtverkehrs wurden ausgedehnte testfahrten mit versuchspersonen sowie befragungen durchgefuehrt. Die ergebnisse zeigen, dass die erwaehnte aenderung der stvo sich bisher im praktischen fahrverhalten kaum niedergeschlagen hat. An den kindern am strassenrand wurde mit relativ hoher geschwindigkeit (im mittel knapp unter 50 km/h) vorbeigefahren, wobei eine systematische bremsbereitschaft nicht zu erkennen war. Die befragung von fahzeugfuehrern ergab, dass unklarheiten darueber bestehen, welche geschwindigkeit fuer begegnungen mit kindern angemessen sei. Fuer wuenschenswert gehalten wurde eine praezisierung eines geschwindigkeitslimits. Abgesehen davon wurde festgestellt, dass die neuregelungen der stvo inhaltlich noch kaum bekannt waren. Fuer das weitere vorgehen erscheint es vorteilhat, aus gruenden der eindeutigkeit und einfachheit die angaben von hoechst- oder orientierungswerten in erwaegung zu ziehen. Wichtig erscheint, die dominanz der derzeitigen inneroertlichen hoechstmarke "tempo 50" abzubauen und auch niedrigere hoechstgeschwindigkeiten mit gleichem stellenwert ins bewusstsein zu ruecken. Gesamtaufnahme siehe ids-nr. 316501.
Abstract