Von 188 Teilnehmern an einer Individualpsychologischen Verkehrstherapie nach dem Modell IVT-Hö wurden im Zeitraum von fünf Jahren möglicher Legalbewährung nur 12 (= 6,4 Prozent) erneut durch ein Trunkenheitsdelikt auffällig. Bei näherer Betrachtung der Rückfälle zeigte sich, dass alle 12 Personen als Aussenseiter innerhalb des Kollektivs der Massnahmen Absolventen beschrieben werden können. Zum einen weicht ihre Alkoholproblematik deutlich von der typischen Klientel ab, zum anderen weisen ihre Massnahmen Konzeptionen weit gröbere Fehler auf. Rückblickend stellen sich alle 12 Rückfälligkeiten als durch eine problemadäquate Therapie durchaus vermeidbar dar. Konsequenz für die Zukunft sollte eine noch einzelfallspezifischere therapiebegleitende Diagnose und Indikation sein.
Abstract