Freie Rechtsberatung in Verkehrssachen? : Schlussvortrag des 43. Verkehrsgerichtstags 2005.

Author(s)
Kilger, H.
Year
Abstract

Die sofortige Uebernahme der Abwicklung eines Unfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch die Haftpflichtversicherer birgt fuer den Geschaedigten gewisse Risiken, wie beispielsweise eine unerkannte Wertminderung des Fahrzeugs, der nicht entschaedigte Nutzungsausfall oder eventuell mangelhafte Reparaturen durch Partnerwerkstaetten der Versicherungen. Bei mangelhafter Beratung ist sich der Geschaedigte im Zweifel ueber diese Risiken nicht im Klaren. Dieser Zustand sollte in Bezug auf das Verkehrsrecht einen Hinweis auf eine Verschaerfung des gesetzlichen Zustandes zur Folge haben. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, dass eine freie Rechtsberatung fuer die Verbraucher von Nachteil waere. Unabhaengige und qualifizierte Rechtsberatung ist demnach nur von Rechtsanwaelten garantiert. Dies dient dem Schutz und dem Interesse des Rechtssuchenden. Mit der Einfuehrung des Fachanwaltes fuer Verkehrsrecht ist die anwaltliche Dienstleistung qualitativ abgesichert. Dabei spielen Ausbildung und Fortbildung fuer die anwaltliche Taetigkeit eine entscheidende Rolle. Hierzu muss zukuenftig an Stelle des Referendariats eine sofort nach dem Ersten Staatsexamen einsetzende Berufausbildung fuer Anwaelte anknuepfen. Nur so kann eine fundierte Ausbildung garantiert werden. Demnach muss ueber die juristische Ausbildung grundlegend nachgedacht werden.

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Publication

Library number
C 37063 (In: C 37046) /73 /10 / ITRD D357508
Source

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 316-326

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