Abstract
Mit in kraft treten der gesetzlichen regelung ueber die fahrerlaubnis auf probe am 1.11.1986, wurde ein wesentlicher schritt zur reduzierung des fahranfaengerrisikos getan. Dieser spezialpraeventiven massnahme wurde gegenueber einer generalpraeventiven der vorzug gegeben. Somit tritt erst nach auffaelligkeiten (unfaelle, verkehrsverstoesse) die verpflichtung zur nachschulung in kraft. Das programm fuer diese nachschulungskurse wird vorgestellt.