Zur verminderung des anfaengerrisikos, speziell des jugendlichen fahranfaengers, werden nachfolgende massnahmen vorgeschlagen: fuehrerschein auf bewaehrung, zweiphasen-ausbildung und ein kombiniertes modell aus den beiden genannten massnahmen. Durch den fuehrerschein auf bewaehrung soll die unbefristete fuehrerscheinersterteilung abgeloest werden. Die bewaehrungszeit wird dabei als verlaengerte kontrolllierte lernphase betrachtet. Bei der zweiphasen-ausbildung soll im 2. Jahr des fuehrerscheinbesitzes eine zweite ausbildungsphase obligatorisch werden, die sich speziell mit gefahrenlehre, partnerkunde, verkehrseinstellung und fahrdynamischen uebungen befasst. Durch eine kombination beider modelle kann dem generalpraeventiven ebenso wie dem spezialpraeventiven ansatz rechnung getragen werden. Dieses modell wird eingehend hinsichtlich dauer der bewaehrungsphase, der deliktgruppen und rehabilitationsmassnahmen nach auffaelligkeit besprochen. (KFV/E)
Abstract