Grundidee bei den ueberlegungen hinsichtlich eines fuehrerscheins auf probe ist die ausdehnung der ausbildungsphase in die zeit des fahranfangs und somit des groessten unfallrisikos. Im rahmen dieser zweijaehrigen frist sind schulungen der richtigen verkehrseinstellung, des gefahrentrainings, partnerkunde, defensivlehre und ein interaktionstraining der behoerde nachzuweisen. In dieser probezeit erhaelt der fahranfaenger unter der obhut eines fachlehrers den letzten schliff in einer atmosphaere, die nicht von einem pruefungsdruck gepraegt wird. Bei auffaelligen fahranfaengern erfolgt eine verlaengerung der probezeit um ein jahr, wobei der einsatz von driver-improvement-kursen und fahreignungskurse erfolgen. Der stufenfuehrerschein soll den fahranfaenger in der kategorie der einspurigen schrittweise an staerkere maschinen und hoehere geschwindigkeiten heranfuehren, wobei die staffelung nach dem leistungsgewicht erfolgen soll. Die fahrerlaubnis einer hoeheren klasse setzt die bewaehrung in einer niederen voraus. (KFV/K)
Abstract