Auch in Zukunft werden viele Senioren hauptsächlich als Fussgänger unterwegs sein. Ein wichtiger Strassenraum für den Fussgänger ist der Gehsteig. Dieser muss von Behinderungen möglichst frei gehalten werden, vor allem auch von parkenden Autos. Die vielfach geforderte Absenkung des Gehsteigniveaus muss mit Mass und Ziel betrieben werden, da eine zu starke Angleichung der Niveaus von Fahrbahn und Gehsteig ein zusätzliches Gefährdungspotential bedeutet. Um dem Fussgänger das Queren der Strasse zu erleichtern, können Mittelinseln errichtet werden. Bei der Planung von Signalanlagen sollten die Bedürfnisse der Fussgänger stärker berücksichtigt werden. Unterführungen lösen das Problem der Fussgänger im Verkehr nicht. Die Ängste der Fussgänger in finsteren Schächten und die beschwerlichen Ab- und Aufstiege bleiben dabei unbeachtet. Grosse Aufmerksamkeit sollte dem Haltestellenbereich gewidmet werden. Strassenbahnhaltestellen befinden sich oft mitten im Strassenverkehr. Eine vorgeschaltete Lichtsignalanlage kann hier eine Lösung sein. Für ältere und behinderte Menschen besonders wichtig ist es auch, im Haltestellenbereich die Distanz zwischen Gehsteig und dem meist hohen Einstieg des Beförderungsmittels zu verringern. (Zur Gesamtaufnahme siehe IDS-Nummer D335614). (KfV/A)
Abstract