1997 wurden in Österreich etwa 10.000 Menschen als Fussgänger oder Radfahrer verletzt, das sind etwa 20 Prozent aller im Strassenverkehr Verletzten. Neun Prozent der Verletzten sind Fussgänger, elf Prozent Radfahrer. Bei den tödlich Verletzten beträgt der Anteil der Fussgänger 14 Prozent, bei den Radfahrern sechs Prozent. 44,2 Prozent der im Ortsgebiet Getöteten sind Fussgänger. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko haben als Fussgänger die Fünf- bis Neunjährigen, ein erhöhtes Tötungsrisiko Fussgänger über 60 Jahre. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer muss bei der Verkehrsplanung ansetzen. Mit Methoden der Verkehrsberuhigung beziehungsweise der Strassenraumgestaltung soll das Verkehrssystem so gestaltet werden, dass möglichst wenig Konflikte mit den Kraftfahrern entstehen können. Im Vordergrund stehen dabei jene Massnahmen, die auf die Geschwindigkeit Einfluss nehmen. Bei der Gestaltung von Tempo 30-Zonen wird nicht nur das Geschwindigkeitsniveau gedämpft, sondern es werden gleichzeitig die Sichtbeziehungen an Kreuzungen verbessert. Das illegale Parken in Eckbereichen wird beispielsweise durch eine entsprechende Kreuzungsgestaltung verhindert. An tangentialen Verkehrsstrassen sollten Überquerungshilfen angeordnet werden. Eine Studie belegte, dass sich in Wien die Verkehrssicherheit in den Tempo 30-Zonen erhöht hat. Auf die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmer muss in der Planung und Gesetzgebung stärker geachtet werden. (KfV/A)
Abstract