Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie in Ordnungswidrigkeitenverfahren Geschwindigkeits- und Abstandsverstoesse durch "blosses Schauen" beim Nach- oder Vorausfahren mit Tachometervergleich, also ohne Einsatz von Messgeraeten festgestellt werden koennen und gibt einen Ueberblick ueber den derzeitigen Stand der Rechtsprechung. Dargestellt werden die ueberaus hohen Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung an Verurteilungen wegen Abstandsunterschreitungen oder Geschwindigkeitsueberschreitungen, wenn diese durch blosses Beobachten aus einem Polizeifahrzeug festgestellt wurden unter Zuhilfenahme nur des Tachometers des Polizeifahrzeugs. Thematisiert werden die hoechst praxisrelevanten Fragen der erforderlichen Messstrecken, der Messabstaende, der notwendigen individuellen Faehigkeiten der eingesetzten Polizeibeamten und der schliesslich vorzunehmenden Sicherheitsabschlaege. Dabei wird besonderes Augenmerk zum einen auf die weitergehenden Anforderungen an Feststellungen bei Verstoessen zur Nachtzeit und zum anderen auf die Bedeutung eines Gestaendnisses des Betroffenen gelegt. (Author/publisher)
Abstract