Gesetzesänderung des Suchtmittelnachweises im Strassenverkehr in Österreich.

Author(s)
Roll, P. Darok, M. & Gerhard, R.
Year
Abstract

Seit dem 01.01.2003 ist in Oesterreich die so genannte "Drogennovelle 2002, Bundesgesetzblatt I Nummer 128/2002", eine neue Bestimmung hinsichtlich der Feststellung der Fahruntuechtigkeit durch Suchtgifte und deren verwaltungsstrafrechliche Folgen, in Kraft getreten. Besteht hinreichender Verdacht einer Fahrt unter Suchtmitteleinfluss ist der Fahrzeugfuehrer einem Arzt zuzufuehren, der nunmehr entsprechend seiner Einschaetzung eine Blutprobe abnimmt. Eine zwangsweise Abnahme ist jedoch nach wie vor entgegen den Bestimmungen beispielsweise in Deutschland nicht moeglich. Hingegen wird die Verweigerung als Verwaltungsuebertretung mit einer Geldstrafe von EURO 1.162 bis EURO 5.813 geahndet und wird mit einer Fahruntuechtigkeit gleichgestellt. Ein Grenzwert entsprechend den Alkoholwerten wird fuer Suchtmittel nicht angenommen. Beitrag zum Themenbereich II "Alkohol, Drogen, Medikamente" der 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Magdeburg, 20. bis 23. Maerz 2003. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD-Nummer D352701.

Request publication

6 + 13 =
Solve this simple math problem and enter the result. E.g. for 1+3, enter 4.

Publication

Library number
C 27653 (In: C 27629 S) /73 /83 / ITRD D352725
Source

In: Kongressbericht 2003 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. : 32. Jahrestagung, Magdeburg, 20. bis 23. März 2003, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 152, p. 115-116

Our collection

This publication is one of our other publications, and part of our extensive collection of road safety literature, that also includes the SWOV publications.