Arbeitskreis III des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstages behandelte die Frage, ob gesetzliche Aenderungen im Schadenersatzrecht geboten seien. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Verantwortung von Kindern im Strassenverkehr und die Heraufsetzung der Altersgrenze fuer Kinder im Strassenverkehr erforderlich sei. Das wurde auf Grund der Referate in einer abschliessenden Empfehlung bejaht, ebenso eine strengere Beurteilung des Fahrverhaltens bei Unfaellen mit Kindern. Die Verkehrserziehung von Kindern in Schulen sollte intensiviert werden. Zweiter Diskussionspunkt war die Einfuehrung eines Schmerzensgeldes auch in Faellen der Gefaehrdungshaftung. Dies wurde befuerwortet, jedoch gleichzeitig die Bemessung von Schmerzensgeld eingeengt. Eine Aenderung der Bemessung des Sachschadenersatzes wurde abgelehnt.
Abstract