Massnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kfz-Motoren werden in der EU durch EU-Richtlinien geregelt. Jedes Neufahrzeug muss sich einer Typpruefung unterziehen, bei der die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte anhand definierter Fahrzyklen ueberprueft wird. Die Abgasgrenzwerte werden durch die stufenweise Verschaerfung der Grenzwert-Normen EURO festgesetzt. Derzeit ist EURO 3 verbindlich, ab 2005 muessen die neuen EURO 4-Grenzwerte eingehalten werden. Waehrend fuer Kfz und Nutzfahrzeuge aehnliche Grenzwerte und Pruefzyklen vorgeschrieben sind, liegen bei motorisierten Zweiraedern, deren Zahl in der EU stark zugenommen hat, die Grenzwerte auf einem sehr bescheidenen Niveau. Die diesbezuegliche alte Richtlinie wird derzeit ueberarbeitet. Weitere Massnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur nachhaltigen Minderung der Luftbelastung durch den Strassenverkehr sind die Ueberpruefungen der Abgaswerte ueber die gesamte Lebensdauer von Fahrzeugen (zum Beispiel durch Kontrollen oder On-Board-Diagnose) und die Reduktion von Schwefel in den handelsueblichen Kraftstoffen. Beitrag zum Kapitel "Schadstoffe und Kraftstoffverbrauch" des Berichtes "Die Strasse im Spannungsfeld von Sicherheit, Oekologie und Oekonomie - deutsch-russische Erfahrungen".
Abstract