Der 34. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob Sitzblockaden als Gewalt und Nötigung im Strassenverkehr anzusehen sind, aus verschiedenen Blickwinkeln kritisch erörtert. Er hält aggressives Verhalten im Strassenverkehr für eine ernstzunehmende Gefahr. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bietet keine Veranlassung zu einer grundsätzlichen Änderung der bisherigen Rechtsprechung. Darüber hinaus sieht er den Tatbestand der Nötigung auch in einer Reihe von anderen Arten des Verkehrsverhaltens erfüllt, so beim Drängeln, Schneiden, Ausbremsen und unentwegtem behindernden Linksfahren. Es wird nachhaltige spürbare polizeiliche Kontrolle gefordert. Ausserdem sollte durch Aufklärung und Ausbildung aggressionsauslösenden Konflikten vorgebeugt werden.
Abstract